Bei der Berechnung der Beschäftigten im Unternehmen kommt es auf die wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer an: Wer bis zu 20 Stunden arbeitet, wird mit 0,5 gezählt, wer bis zu 30 Stunden arbeitet, wird mit 0,75 gezählt, und wer mehr als 30 Stunden arbeitet, wird mit 1,0 gezählt.