Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Umzug ins Ausland geplant ist. Hat ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Versterbens seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, kann ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen, so dass die getroffene Regelung unter Umständen nicht mehr gewünschte Wirkung entfaltet. Dem kann durch eine Rechtswahl vorgebeugt werden. Eine Rechtswahl ist mit Mehrkosten verbunden.