Sofern sich der Unfall mit Ihrem Firmenwagen ereignet haben sollte und Sie als Gewerbetreibender zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, möchten wir darauf hinweisen, dass sämtliche Zahlungen von der generischen Versicherung als Netto-Zahlungen geleistet werden. Die Mehrwertsteuer aus den Rechnungen (Reparaturrechnung, Mietwagenrechnung, etc.) zahlen Sie an den jeweiligen Rechnungssteller. Diese Summe wird im Rahmen der nächsten Abrechnung der Vorsteuer mit dem Finanzamt erstattet bzw. ver- echnet, so, dass unterm Strich keine Belastungen Ihrerseits entstehen.