Sofern sich der Unfall mit Ihrem Firmenwagen ereignet hat und Sie als Gewerbetreibender zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, weisen wir darauf hin, dass sämtliche Zahlungen der gegnerischen Versicherung netto erfolgen. Die Mehrwertsteuer aus den Rechnungen (z. B. Reparatur- oder Mietwagenrechnung) zahlen Sie direkt an den jeweiligen Rechnungssteller. Diese Summe wird im Rahmen der nächsten Vorsteuerabrechnung mit dem Finanzamt erstattet bzw. verrechnet, sodass für Sie keine finanzielle Belastung entsteht.