Wenn Sie die Kosten für das Scheidungsverfahren nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Diese kann – abhängig von Ihrer Einkommenssituation – die Verfahrenskosten ganz oder teilweise übernehmen, einschließlich der Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung.